WSG - Waffen und Sprengstoffgesetz

    • Offizieller Beitrag

    WSG - Waffen und Sprengstoffgesetz

    (Stand: 17.07.2022; 16:01Uhr)


    §1 - Zum Schutz der Gesellschaft gelten für das Führen einer Waffe folgende Gesetze:

    (1) Zum führen einer Waffe, wird ein Waffenschein benötigt, welcher nur durch das Los Santos Police Department ausgestellt werden kann, für welchen ein psychologisches Gutachten, sowie ein Schusstraining, bestätigt durch eine staatliche exekutiv Behörde vorgelegt werden muss. Dieser darf durch einen gerichtlichen Beschluss der judikative, vollstreckt durch die exekutive entzogen werden.


    (1.1) Folgende Waffen benötigen keinen Waffenschein und dürfen somit zur Selbstverteidigung, als Arbeitswerkzeug oder Sportgerät genutzt werden:

    • Klappmesser
    • M9-Messer
    • Antiker Kavallerie-Dolch
    • Schlagring
    • Machete
    • Baseballschläger
    • Golfschläger
    • Äxte
    • Billard Queue

    Wird mit einem dieser aufgelisteten Gegenstände eine Straftat begangen, oder diese bei einer begangen Straftat bei sich geführt, ist es den Exekutiven vorbehalten, diese permanent einzuziehen.


    (2) Der Waffenschein berechtigt eine Person folgende Waffen und die zugehörige Munition zum Zweck der Selbstverteidigung, verdeckt an der Person zu tragen:

    • Pistole
    • schwere Pistole
    • Pistole 50.

    (2.1) Das Tragen von nicht tödlichen Waffen in staatlichen Einrichtungen ist nur den judikativ, legislativ und exekutiv Behörden gestattet. Ein Gesetzesbruch bedeutet das unbefugte Tragen von Waffen und zieht den Entzug dieser Gegenstände und ein Bußgeld von 7.500 $ mit sich.


    (2.2) Das generelle Tragen von tödlichen Waffen in staatlichen Einrichtungen ist nur den staatlich anerkannten exekutiv Behörden genehmigt. Ein Gesetzesbruch bedeutet das unbefugte Tragen von tödlichen Waffen und zieht den Entzug dieser Gegenstände und ein Bußgeld von 15.000 $ mit sich.


    (3) Ein Besitzer ist dazu verpflichtet, diese Waffen und die dazugehörige Munition sicher und unzugänglich für Außenstehende aufzubewahren. Außerdem ist es verboten, Waffen an Personen ohne Waffenlizenz weiterzugeben.


    Ein Verstoß gegen dies wird als Missbrauch der Waffenlizenz geahndet und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000$ und dem Waffenschein Entzug bestraft und eine Sperre von 7 Tagen verhängt.


    (4) Zu Übungs- und/oder Sportzwecken, dürfen diese Waffen auf gesichertem Privatgelände ohne dabei gegen ein anderes geltendes Gesetz zu verstoßen ohne rechtliche Konsequenzen genutzt werden.


    (5) Insofern eine Person einen Waffenschein besitzt, gilt das grundlose offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen als Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird mit einer Strafe von bis zu 5.000 $ Bußgeld bestraft.

    (5.1) Insofern eine Person keinen Waffenschein besitzt, gilt das verdeckte und offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen, als Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz und wird mit einer Strafe von 5 Hafteinheiten und einem Bußgeld von 7.500 $ bestraft.


    (6) Das Abfeuern einer solchen Waffen, welche einen Waffenschein benötigt ohne den Zweck einer Selbstverteidigung zu erfüllen, gilt als unberechtigter Schusswaffengebrauch und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Hafteinheiten und bis zu 15.000 $ Bußgeld bestraft.

    Ebenso wird der Waffenschein, insofern vorhanden, eingezogen und eine 7-tägige Sperre verhängt.


    (7) Waffen, welche vollautomatisch sind und nicht als Kriegswaffe per Gesetz definiert werden, und dessen Tragen nicht durch einen Waffenschein legitimiert wird, gelten als militärische Waffen und dürfen so wie die zugehörige Munition nur von exekutiv Behörden getragen und genutzt werden.


    (8) Das verdeckte und offene Tragen, von in §1 Abs. 7 definierten Waffen gilt als Besitz illegaler Langwaffen und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis 20 Hafteinheiten und 25.000$ bestraft.

    Ebenso wird der Waffenschein, insofern vorhanden, eingezogen und eine 7-tägige Sperre verhängt.


    (9) Das abfeuern von in §1 Abs. 7 definierten Waffen gilt als Gebrauch illegaler Langwaffen und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 Hafteinheiten und 30.000$ bestraft.

    Ebenso wird der Waffenschein, insofern vorhanden, eingezogen und eine 14-tägige Sperre verhängt.


    (10) Folgende Waffen und dazugehörige Munition gelten als Kriegswaffen und dürfen ebenso nur von exekutiv Behörden getragen und genutzt werden:

    • Scharfschützengewehre
    • CombatMgMK2
    • Granaten & Wurfbrandsätze jeder Art

    (11) Das verdeckte und offene Tragen von in §1 Abs. 10 definierten Waffen gilt als Besitz von Kriegswaffen und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Hafteinheiten und 55.000$ bestraft.

    Ebenso wird der Waffenschein, insofern vorhanden, eingezogen und eine 14-tägige Sperre verhängt.


    (12) Das abfeuern von in §1 Abs. 10 definierten Waffen gilt als Gebrauch von Kriegswaffen und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 35 Hafteinheiten und 65.000$ bestraft.

    Ebenso wird der Waffenschein, insofern vorhanden, eingezogen und eine 21-tägige Sperre verhängt.


    §2 - Zur Herstellung von Waffen gelten zum Schutz der Gesellschaft folgende Regelungen:


    (1) Waffen, welche in einem Ammunation, erworben werden können, dürfen ausschließlich von Personen oder Gewerben hergestellt werden, welche durch das Gewerbeamt eine vom Government bestätigte und schriftlich verfasst Genehmigung erhalten haben.


    (2) Ein Missbrauch dieser Lizenz, wird als Missbrauch der Herstellungslizenz von Waffen geahndet und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 Hafteinheiten, einem Bußgeld von bis zu 60.000 $ und dem Lizenzentzug bestraft.


    (3) Wer eine in §2 Abs. 1 definierte Waffe ohne Genehmigung herstellt macht sich der illegalen Herstellung von Waffen strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten und einem Bußgeld von bis zu 30.000 $ bestraft.


    (4) Waffen, welche laut Gesetz als militärische Waffen deklariert sind, dürfen ausschließlich von staatlichen Institutionen hergestellt werden.


    (5) Ein Missbrauch dieser Lizenz, wird als Missbrauch der Herstellungslizenz von Waffen in einem schweren Fall geahndet und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 35 Hafteinheiten, einem Bußgeld von bis zu 70.000 $ und dem Lizenzentzug bestraft.


    (6) Wer eine in §2 Abs. 4 definierte Waffe herstellt, ohne einer solchen Institution anzugehören, macht sich der illegalen Herstellung von Waffen in einem schweren Fall strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 Hafteinheiten und einem Bußgeld von bis zu 40.000 $ bestraft.


    (7) Waffen, welche laut Gesetz als Kriegswaffen deklariert sind, dürfen ebenso ausschließlich von staatlichen Institutionen hergestellt werden.


    (8) Ein Missbrauch dieser Lizenz, wird als Missbrauch der Herstellungslizenz von Waffen in einem besonders schweren Fall geahndet und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 45 Hafteinheiten, einem Bußgeld von bis zu 80.000 $ und dem Lizenzentzug bestraft.


    (9) Wer eine in §2 Abs. 6 definierte Waffen herstellt, ohne einer solchen Institution anzugehören, macht sich der illegalen Herstellung von Waffen in einem besonders schweren Fall strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 35 Hafteinheiten und einem Bußgeld von bis zu 50.000 $ bestraft.



    §3 - Zum Vertrieb von Waffen gelten zum Schutz der Gesellschaft folgende Regelungen:

    (1) Waffen, welche in einen Waffenschein benötigen, dürfen ausschließlich von Personen oder Gewerben vertrieben und gehandelt werden, welche durch das Gewerbeamt eine vom Government bestätigte und schriftlich verfasst Genehmigung erhalten haben.


    (2) Wer eine in §3 Abs.1 definierte Waffe ohne Genehmigung vertreibt macht sich des illegalen Waffenhandels strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten und einem Bußgeld von bis zu 30.000 $ bestraft.


    (3) Wer eine seine Lizenz missbraucht und Waffen an Personen ohne Waffenschein vertreibt, macht sich des Missbrauches der Vertriebslizenz von Waffen strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 Hafteinheiten, einem Bußgeld von bis zu 60.000 $ und dem Lizenzentzug bestraft.


    (4) Waffen, welche laut Gesetz als militärische Waffen deklariert sind, dürfen ausschließlich von staatlichen Institutionen vertrieben werden, welche durch das Gewerbeamt eine vom Government bestätigte und schriftlich verfasst Genehmigung erhalten haben und dürfen nur an staatliche exekutiv Behörden vertrieben werden.


    (5) Wer eine in §3 Abs. 4 definierte Waffe vertreibt, ohne einer solchen Institution anzugehören, macht sich des illegalen Waffenhandels in einem schweren Fall strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 Hafteinheiten und einem Bußgeld von bis zu 40.000 $ bestraft.


    (6) Wer eine seine Lizenz missbraucht und Waffen an Personen ohne Waffenschein vertreibt, oder diese Waffen an nicht dafür vorgesehene Personen vertreibt macht sich des Missbrauches der Vertriebslizenz von Waffen in einem schweren Fall strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 35 Hafteinheiten, einem Bußgeld von bis zu 70.000 $ und dem Lizenzentzug bestraft.


    (7) Waffen, welche laut Gesetz als Kriegswaffen deklariert sind, dürfen ebenso ausschließlich von staatlichen Institutionen vertrieben werden, welche durch das Gewerbeamt eine vom Government bestätigte und schriftlich verfasst Genehmigung erhalten haben und dürfen nur an staatliche exekutiv Behörden vertrieben werden..


    (8) Wer eine in §3 Abs. 7 definierte Waffen vertreibt, ohne einer solchen Institution anzugehören, macht sich der illegalen Waffenhandels in einem besonders schweren Fall strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 35 Hafteinheiten und einem Bußgeld von bis zu 50.000 $ bestraft.


    (9) Wer eine seine Lizenz missbraucht und Waffen an Personen ohne Waffenschein vertreibt, oder diese Waffen an nicht dafür vorgesehene Personen vertreibt macht sich des Missbrauches der Vertriebslizenz von Waffen in einem besonders schweren Fall strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 45 Hafteinheiten, einem Bußgeld von bis zu 80.000 $ und dem Lizenzentzug bestraft.

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    WSG Änderung - 17. Juli 2022 - §1 abs. 5

    (5) Das grundlose offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen gilt als Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird mit einer Strafe von bis zu 5.000 $ Bußgeld bestraft.


    Wurde geändert in:

    (5) Insofern eine Person einen Waffenschein besitzt, gilt das grundlose offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen als Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird mit einer Strafe von bis zu 5.000 $ Bußgeld bestraft.

    (5.1) Insofern eine Person keinen Waffenschein besitzt, gilt das verdeckte und offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen, als Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz und wird mit einer Strafe von 5 Hafteinheiten und einem Bußgeld von 7.500 $ bestraft.

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