WSG - Waffen und Sprengstoffgesetz
(Stand: 17.07.2022; 16:01Uhr)
WSG - Waffen und Sprengstoffgesetz
(Stand: 17.07.2022; 16:01Uhr)
WSG Änderung - 17. Juli 2022 - §1 abs. 5
(5) Das grundlose offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen gilt als Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird mit einer Strafe von bis zu 5.000 $ Bußgeld bestraft.
Wurde geändert in:
(5) Insofern eine Person einen Waffenschein besitzt, gilt das grundlose offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen als Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird mit einer Strafe von bis zu 5.000 $ Bußgeld bestraft.
(5.1) Insofern eine Person keinen Waffenschein besitzt, gilt das verdeckte und offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen, als Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz und wird mit einer Strafe von 5 Hafteinheiten und einem Bußgeld von 7.500 $ bestraft.
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