Fraktionsregelwerk
Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, die Regeln jederzeit in Abstimmung mit der Projektleitung zu ändern und Regeln sofort geltend zu machen.
Allgemein
- Fraktionskonzepte, jener Fraktionen müssen von jedem Mitglied dieser Fraktionen eingehalten werden und eine Missachtung dessen kann administrativ geahndet werden.
- Das “baiting” von ganzen Fraktionen ist verboten. Weder Crime-Fraktionen noch Staats-Fraktionen dürfen ohne hinreichenden RP-Hintergrund gebaitet werden.
- Die Fraktionskasse jener Fraktionen, darf nur im Interesse der Fraktion genutzt werden. Eine Zweckentfremdung dieser Kasse wird sanktioniert. Außerdem ist jede Fraktion verpflichtet, ihr Fraktionsgeld auf der Fraktionsbank zu lagern.
- Beim Verlassen einer Fraktion, sind alle Schlüssel, welche zu der Fraktion gehören bei der Leitung dieser Fraktion abzugeben. Dies gilt auch für einen inaktivitäts uninvite. Sollte die Fraktion nicht mehr existieren, ist ein Ticket einzureichen.
- Beim Verlassen einer Staatsfraktion, sind alle Gegenstände, welche im Fraktionsschrank gekauft werden können, an die jeweilige Leitung der Fraktion abzugeben.
- Diese Regelung gilt NICHT für Bad- und Waffenfraktionen. Diese Gegenstände müssen im RP selbstständig zurückgeholt werden.
Beschwerden
1. Liegen Beschwerden gegen eine Person aus einer Fraktion vor, so ist die folgende Beschwerdekette einzuhalten.
- Zuerst ist die betroffene Person anzusprechen.
- Ist Schritt 1 erfolglos, so ist das Gespräch mit einem der Fraktionsleiter der entsprechenden Fraktion zu suchen
- Ist auch dies erfolglos, so kann ein Ticket gegen die entsprechende Fraktion erstellt werden, welches anschließend durch die Fraktionsverwaltung bearbeitet wird.
2. Bei nicht Einhaltung der Beschwerdekette, behält sich die Fraktionsverwaltung Tickets ohne Bearbeitung abzulehnen.
Fraktionssperren
1. Beim Verlassen einer Fraktion werden Fraktionssperren von mindestens zwei und bis zu vier Wochen verhängt. Diese Fraktionssperren werden wie folgt unterteilt
- inaktivität - 14 Tage
- freiwilliger Austritt - 14 Tage Fraktionssperre
- Korruption - 21 Tage / 28 Tage
- unehrenhafter Austritt - 21 Tage / 28 Tage
Wird eine Person unehrenhaft oder wegen Korruption entlassen, so ist der Fraktionsverwaltung ein Beweis vorzulegen und ohne diesen darf eine Person nicht aus diesen Gründen entlassen werden. Außerdem muss bei einem solchen uninvite die Zustimmung der Fraktionsverwaltung vorhanden sein.
- Beim Verlassen einer Fraktion, ist 6 Wochen lang untersagt, zu dieser zurück zu kehren.
- Das Umgehen der Fraktionssperre, wird mit einer Verlängerung der Fraktionssperre von 2 Wochen bestraft. Bei wiederholtem Fehlverhalten, behält sich die Fraktionsverwaltung gesonderte Strafen vor.
- Bei der Schließung einer Fraktion erhalten alle beteiligten KEINE Fraktionssperre
- Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Fraktionssperren außer Kraft zu setzen oder diese zu verkürzen.
Fraktionswarns
1. Ein Antrag auf Warnentfernung für eine Fraktion, kann nach 2 Monaten ohne Auffälligkeiten der Fraktion, gestellt werden.
2. Allen Fraktionen ist es möglich, durch Fehlverhalten, einen Fraktionswarn zu erhalten. Bei der expliziten Bestrafung wird zwischen Staatsfraktion & Bad- / Waffenfraktion unterschieden.
3. Die Bestrafungen im Falle von Bad- / Waffenfraktionen, sieht wie folgt aus:
- 1. Warn - 15 % des Fraktionskontos werden administrativ eingezogen
- 2. Warn - 30 % des Fraktionskontos werden administrativ eingezogen
- 3. Warn - 60 % des Fraktionskontos werden administrativ eingezogen
- 4. Warn - Sofortige Schließung der Fraktion.
4. Wird versucht die Strafe des Einzuges von Fraktionsgeld zu umgehen, wird dies mit einem weiteren Fraktionswarn bestraft.
5. Die Bestrafungen im Falle von Staatsfraktionen sieht wie folgt aus:
- 1. Warn - keine besondere Strafe
- 2. Warn - keine besondere Strafe
- 3. Warn - administrativer Leaderschafts Wechsel in der Fraktion.
Badfraktionen & Waffenfraktionen
1. Bad- / Waffenfraktionen sind auf 14 Mitglieder begrenzt.
2. Bad- / Waffenfraktionen dürfen gegen andere Bad- / Waffenfraktionen mit maximal 10 Personen aggressiv agieren.
3. Bad- / Waffenfraktionen müssen bei Gründung aus mindestens 6 Mitglieder bestehen.
4. Der Fraktionsverwaltung ist es vorbehalten bei einem der folgenden Fälle einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten:
- Eine Fraktion handelt zu passiv
- Eine Fraktions legt den Fokus auf Geld verdienen und vernachlässigt den Crime-Aspekt
- Eine Fraktion verliert in kurzer Zeit mehr als 50% an Mitgliedern
5. Ab 4 Personen der gleichen Fraktion gilt eine Aktion als Handlung im Namen der Fraktion und somit dürfe keine Zivilisten mitwirken.
6. Sobald eine Bad- / Waffenfraktion aggressiv gegen eine andere Fraktion handelt, ist diese verpflichtet sich in ihrer Fraktionsfarbe erkenntlich zu zeigen. (Oberteil oder Hose in der Fraktionsfarbe)
7. Fallen alle Personen einer Fraktion während einer Situation ins Koma, gilt die Situation als beendet.
8. Bad- / Waffenfraktionen ist es möglich im RP eine Person aus ihrer Fraktion zu bloodouten. Für einen Bloodout gelten folgende Regelungen.
- Wird ein Bloodout durchgeführt, vergisst die gebloodoutete Person alle internen Informationen, welche sie in ihrer Zeit in dieser Fraktion erhielt.
- Ein Bloodout darf von jedem Mitglied einer Fraktion durchgeführt werden, jedoch muss dieser Bloodout von einem der 2 höchsten Rängen einer Fraktion ausgesprochen werden.
- Ein Bloodout kann auch nachträglich durchgeführt werden
Waffenfraktionen
1. Waffenfraktionen müssen grundsätzlich jeder Fraktion neutral gegenüber stehen, außer es gibt einen ausreichenden RP-Hintergrund, dies nicht einzuhalten.
2. Einer Waffen produzierenden Fraktion ist es untersagt aktiv oder passiv an Drogengeschäften teilzunehmen oder mitzuwirken außer bei Server gegebenen Szenarien. (Warentransport / Asservatenkammer)
3. Waffenfraktionen haben sich die administrativen Mindestpreise zu halten.
4. Ein unterschreiten dieser Mindestpreise ist nur mit ausreichendem RP-Hintergrund gestattet:
- Die Person wird als Geisel genommen
- Ein Geschenk EINER Waffe, welches im RP ausgespielt wird und einen Grund hat
- Rabatte bei einer Großbestellung
5. Folgende Regelungen müssen bei der Waffenherstellung beachtet werden & die FV behält sich vor, dies zu kontrollieren
- Es darf maximal eine Sniper alle 3 Monate hergestellt werden
6. Die massive Herstellung von Waffen nur zur eigenen Bereicherung ist Administrativ untersagt.
7. Langwaffen dürfen nicht an Zivilisten sondern nur an Fraktionen verkauft werden. Die Pistole 50 darf jedoch an Zivilisten verkauft werden.
8. Beim Verlassen einer Waffen produzierenden Fraktion dürfen max. 5 hergestellte Langwaffen und 100 hergestellte Magazine mitgenommen werden.
Fraktionsfahrzeuge
1. Während einer geplanten “Fraktionsaktion”, ist die jeweilige Gruppierung verpflichtet, ihre Fraktionsfahrzeuge zu nutzen
2. Ein Fraktionsfahrzeug, kann mit 10% Aufpreis via Ticket beantragt und bestellt werden.
Labore
- Wird ein Kampf um ein Labor gestartet, dürfen Fraktionsmitglieder welche nach Start aufwachen nicht mehr am Kampf um das Labor teilnehmen (Ausnahme Gamecrash)
- Das abcampen von Laboren anderer Fraktionen, um diese zu bestehlen ist untersagt.
- Eine Fraktion darf alle 48 Stunden ein Labor einer anderen Fraktion ausrauben.
- Es ist untersagt permanent die gleiche Fraktion anzugreifen, um diese zu unterdrücken.
- Ein Kampf um ein Labor, darf nur von den 2 höchsten Rängen einer Fraktion gestartet werden.
- Es ist untersagt, sich mit anderen Fraktionen abzusprechen um den “Labor-Cooldown” aufrecht zu erhalten um Angriffe zu vermeiden.
- Bei einem Angriff auf ein Labor gilt KEINE Personenanzahl Beschränkung.
- Es darf nur im “näheren” Umkreis geschossen werden.
- Staatsfraktionen dürfen sich in Laborangriffe einmischen.
PD - Warentransport
- Das LSPD darf mit bis zu 20 Beamten agieren.
- Der Inhalt des Warentransports muss in dem Transporter mit der ID “” transportiert werden.
- Hat das LSPD gegen eine Partei während dieses Transports vollständig gewonnen, so darf sich eine neue Partei einmischen um an den Inhalt des Transports zu gelangen.
- Die erbeutete Ware darf erst 30 Minuten nach aufbrechen, des Transporters unzugänglich aufbewahrt werden.
Staatsfraktionen
- Staatsfraktionen, dürfen sich nicht feindlich gesinnt sein.
- Das im Dienst sein um seinen Paycheck abzugreifen, aber währenddessen nicht dienstliche Handlungen zu tätigen gilt als Paycheck-Farming und wird sanktioniert.
- Mal kurz ein Auto abholen oder AFK sein, ist natürlich kein Paycheck-Farming
- Außer Dienst, gilt eine Person trotzdem als verbeamtet und kann somit Korruption begehen
- Personen, welche in der Leitungsebene einer Staatsfraktion sind, haben eine Kündigungsfrist von 5 Tagen
- In eine aktives Lebensbedrohliches Situation dürfen Mediziner nur Eingreifen wenn Ihr eigenes Leben nicht in Gefahr ist oder sie die Ausdrückliche Freigabe einer andere Staatlichen Behörde haben.
- Das dauerhafte Tasern von Spielern oder Tasern danach direkt mit einer Schusswaffe auf diese schießen ist verboten!
- Das ausnutzen und die Zweckentfremdung von Gegenständen (z.B. Absperrungen vor Türen, etc.) ist verboten.
- Das Ausrauben von Staatsbeamten ist temporär verboten (Ausnahme: Brechstange)
Razzien / Durchsuchungsbeschlüsse
- Das Los Santos Police Department darf pro Tag (24h) nur eine Razzia auf jeder Illegalen Route machen, dazu zählen Felder, Verarbeiter und Dealer.
- Razzien müssen einstimmig von der LSPD Führung (Rang 12 & 11) genehmigt werden und es muss alles schriftlich dokumentiert werden. (Vorarbeit,Indizien,Durchführung), die Dokumentation ist auf Anfrage der Administrative auszuhändigen.
- Eine Ausnahme gilt, wenn Rang 12 oder 11 abgemeldet sind. In diesem Fall ersetzt der nächsthöhere Rang diese Person.
- Solang kein GOV bespielt wird sind jegliche Razzien und Durchsuchungsbeschlüsse bei Organisationen / Familien / Gruppierungen bei der Fraktionsverwaltung oder Administrative+ mit einer Ermittlungs-Akte zu beantragen.
- Nach einer Razzia auf ein Labor, vergisst das LSPD die Information über den Standort dieses Labors.
Korruption in Staatsfraktionen
1.Zu Staatsfraktionen zählen folgende Behörden / Unternehmen:
- Government (GOV) - im gesamten Government ist die Korruption untersagt.
- (zukünftig) Marshals / Armee - im gesamten Staatlichen Sicherheitsdienst ist die Korruption untersagt.
- Department of Justice (DOJ) - im gesamten Department of Justice ist Korruption untersagt.
- (zukünftig) Federal investigation Bureau (FIB) - im gesamten Federal investigation Bureau ist Korruption untersagt.
- Los Santos Police Department (LSPD) - Rang 3 bis einschließlich Rang 9 darf Korrupt sein.
- Los Santos Medical Department (LSMD) - Rang 3 bis einschließlich Rang 9 darf Korrupt sein.
- Department of Motorvehicle (DMV + ACLS) - Rang 3 bis einschließlich Rang 9 darf Korrupt sein.
2.Korruption wird eingeschränkt durch folgende Bedingungen:
- Das Verkaufen & weitergeben von Gegenständen, welche im Fraktionsschrank der Staatsfraktionen erhältlich sind ist untersagt.
- Die massive Eigene Bereicherung durch Korruption ist untersagt, hierzu ein Beispiel:
- Jemand bietet dir Pro Information 100k und du bist wie ein offenes Buch für ihn. (Zu übertrieben)
- Eine Fraktion bietet dir Schutz und dafür gibst du gelegentlich Informationen raus. (komplett legitim)
3. Korruption wird nur Administrativ aktiv ohne Ticket geahndet wenn die Korruptionsregeln ausgenutzt werden
4. Rang 10+ (Leitungsränge) dürfen in keiner staatlichen Behörde korrupt sein. Falls ein Charakter in seinem Roleplay einen Korrupten-Strang einschlagen möchte um dadurch die Behörde zu verlassen kann dieser Roleplay-Strang in einem Ticket bei der Administrative+ beantragt werden.