Beiträge von 5Society
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Sommerloch, Katzenhirn und Langweiler sind Orte in Deutschland.
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Systemgegebene Szenarien
Allgemein
1. System gegebene Szenarien dürfen spätestens 2 Stunden vor einer geplanten Wende gestartet werden. Außerdem muss nach einem Neustart mindestens 30 Minuten gewartet werden um ein System gegebenes Szenario starten zu dürfen.
2. System gegebene Szenarien zu starten, nur um zu sehen wie viele PDler da sind ist verboten und wird als Fraktionsbaiting geahndet.
3. Szenario dürfen nicht gestartet werden um “Gambo” zu forcen, sondern sollen für RP genutzt werden.
4. Zivilisten dürfen bei Szenarien mit bis zu 8 Personen agieren.
5. Bad-Fraktionen dürfen bei System gegebenen Szenarien mit maximal 12 Personen agieren
6. Szenarien dürfen mit EINER weiteren Fraktion durchgeführt werden, jedoch darf die Personenzahl von 12 nicht überschritten werden.
7. Das LSPD darf bei System gegebenen Szenarien mit maximal 16 Personen agieren, ausgenommen dem Warentransport.
8. Die Kennzeichen der Fraktionsfahrzeuge, dürfen die Fahrzeuge nicht eindeutig als Fraktionsfahrzeuge in Szenarien auszeichnen.
9. Fahrzeuge, welche für ein Szenario genutzt werden, dürfen erst 30 Minuten nach Szenario Ende eingeparkt werden.
10. Andere Parteien, seien es Zivilisten oder Bad-Fraktionen dürfen sich nicht in das Szenario einmischen
ATM-Raub
1. Während des Schweißvorgangs, muss die schweißende Person am Schweißpunkt bleiben, es sei denn diese flüchtet.
2. Es dürfen maximal 3 ATM´s in Folge ausgeraubt werden, alles darüber gilt als Eigenbereicherung.
3. Einen ATM-Raub starten & sofort wieder abzubrechen nur um das PD zu baiten, gilt als Fraktionsbaiting und ist verboten.
Ammunation / Ladenraub
1. Während des Schweißvorgangs, muss die schweißende Person am Schweißpunkt bleiben, es sei denn diese flüchtet.
2. Es dürfen maximal 2 Shops in Folge ausgeraubt werden, alles darüber gilt als Eigenbereicherung.
3. Einen Shoprob starten & sofort wieder abzubrechen nur um das PD zu baiten, gilt als Fraktionsbaiting und ist verboten.
Bankraub
1. Während des Schweißvorgangs, muss die schweißende Person auf der silbernen Plattform bleiben.
2. Die erbeutete Ware darf erst 30 Minuten nach aufbrechen, der Tresore unzugänglich aufbewahrt werden.
Stromkraftwerk
1. Während der Zerstörung des Stromkraftwerks, muss die schweißende Person am Schweißpunkt bleiben, es sei denn diese flüchtet.
2. Das Stromkraftwerk darf nur unter einer der folgenden Bedingungen gestartet werden:- Vorbereitung für ein anderes Szenario
- Befreiung einer anderen Person aus dem Gefängnis -
Fraktionsregelwerk
Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, die Regeln jederzeit in Abstimmung mit der Projektleitung zu ändern und Regeln sofort geltend zu machen.
Allgemein
- Fraktionskonzepte, jener Fraktionen müssen von jedem Mitglied dieser Fraktionen eingehalten werden und eine Missachtung dessen kann administrativ geahndet werden.
- Das “baiting” von ganzen Fraktionen ist verboten. Weder Crime-Fraktionen noch Staats-Fraktionen dürfen ohne hinreichenden RP-Hintergrund gebaitet werden.
- Die Fraktionskasse jener Fraktionen, darf nur im Interesse der Fraktion genutzt werden. Eine Zweckentfremdung dieser Kasse wird sanktioniert. Außerdem ist jede Fraktion verpflichtet, ihr Fraktionsgeld auf der Fraktionsbank zu lagern.
- Beim Verlassen einer Fraktion, sind alle Schlüssel, welche zu der Fraktion gehören bei der Leitung dieser Fraktion abzugeben. Dies gilt auch für einen inaktivitäts uninvite. Sollte die Fraktion nicht mehr existieren, ist ein Ticket einzureichen.
- Beim Verlassen einer Staatsfraktion, sind alle Gegenstände, welche im Fraktionsschrank gekauft werden können, an die jeweilige Leitung der Fraktion abzugeben.
- Diese Regelung gilt NICHT für Bad- und Waffenfraktionen. Diese Gegenstände müssen im RP selbstständig zurückgeholt werden.
Beschwerden
1. Liegen Beschwerden gegen eine Person aus einer Fraktion vor, so ist die folgende Beschwerdekette einzuhalten.
- Zuerst ist die betroffene Person anzusprechen.
- Ist Schritt 1 erfolglos, so ist das Gespräch mit einem der Fraktionsleiter der entsprechenden Fraktion zu suchen
- Ist auch dies erfolglos, so kann ein Ticket gegen die entsprechende Fraktion erstellt werden, welches anschließend durch die Fraktionsverwaltung bearbeitet wird.
2. Bei nicht Einhaltung der Beschwerdekette, behält sich die Fraktionsverwaltung Tickets ohne Bearbeitung abzulehnen.
Fraktionssperren
1. Beim Verlassen einer Fraktion werden Fraktionssperren von mindestens zwei und bis zu vier Wochen verhängt. Diese Fraktionssperren werden wie folgt unterteilt
- inaktivität - 14 Tage
- freiwilliger Austritt - 14 Tage Fraktionssperre
- Korruption - 21 Tage / 28 Tage
- unehrenhafter Austritt - 21 Tage / 28 Tage
Wird eine Person unehrenhaft oder wegen Korruption entlassen, so ist der Fraktionsverwaltung ein Beweis vorzulegen und ohne diesen darf eine Person nicht aus diesen Gründen entlassen werden. Außerdem muss bei einem solchen uninvite die Zustimmung der Fraktionsverwaltung vorhanden sein.- Beim Verlassen einer Fraktion, ist 6 Wochen lang untersagt, zu dieser zurück zu kehren.
- Das Umgehen der Fraktionssperre, wird mit einer Verlängerung der Fraktionssperre von 2 Wochen bestraft. Bei wiederholtem Fehlverhalten, behält sich die Fraktionsverwaltung gesonderte Strafen vor.
- Bei der Schließung einer Fraktion erhalten alle beteiligten KEINE Fraktionssperre
- Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Fraktionssperren außer Kraft zu setzen oder diese zu verkürzen.
Fraktionswarns
1. Ein Antrag auf Warnentfernung für eine Fraktion, kann nach 2 Monaten ohne Auffälligkeiten der Fraktion, gestellt werden.
2. Allen Fraktionen ist es möglich, durch Fehlverhalten, einen Fraktionswarn zu erhalten. Bei der expliziten Bestrafung wird zwischen Staatsfraktion & Bad- / Waffenfraktion unterschieden.
3. Die Bestrafungen im Falle von Bad- / Waffenfraktionen, sieht wie folgt aus:
- 1. Warn - 15 % des Fraktionskontos werden administrativ eingezogen
- 2. Warn - 30 % des Fraktionskontos werden administrativ eingezogen
- 3. Warn - 60 % des Fraktionskontos werden administrativ eingezogen
- 4. Warn - Sofortige Schließung der Fraktion.
4. Wird versucht die Strafe des Einzuges von Fraktionsgeld zu umgehen, wird dies mit einem weiteren Fraktionswarn bestraft.
5. Die Bestrafungen im Falle von Staatsfraktionen sieht wie folgt aus:
- 1. Warn - keine besondere Strafe
- 2. Warn - keine besondere Strafe
- 3. Warn - administrativer Leaderschafts Wechsel in der Fraktion.
Badfraktionen & Waffenfraktionen
1. Bad- / Waffenfraktionen sind auf 14 Mitglieder begrenzt.
2. Bad- / Waffenfraktionen dürfen gegen andere Bad- / Waffenfraktionen mit maximal 10 Personen aggressiv agieren.
3. Bad- / Waffenfraktionen müssen bei Gründung aus mindestens 6 Mitglieder bestehen.
4. Der Fraktionsverwaltung ist es vorbehalten bei einem der folgenden Fälle einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten:
- Eine Fraktion handelt zu passiv
- Eine Fraktions legt den Fokus auf Geld verdienen und vernachlässigt den Crime-Aspekt
- Eine Fraktion verliert in kurzer Zeit mehr als 50% an Mitgliedern
5. Ab 4 Personen der gleichen Fraktion gilt eine Aktion als Handlung im Namen der Fraktion und somit dürfe keine Zivilisten mitwirken.
6. Sobald eine Bad- / Waffenfraktion aggressiv gegen eine andere Fraktion handelt, ist diese verpflichtet sich in ihrer Fraktionsfarbe erkenntlich zu zeigen. (Oberteil oder Hose in der Fraktionsfarbe)
7. Fallen alle Personen einer Fraktion während einer Situation ins Koma, gilt die Situation als beendet.
8. Bad- / Waffenfraktionen ist es möglich im RP eine Person aus ihrer Fraktion zu bloodouten. Für einen Bloodout gelten folgende Regelungen.
- Wird ein Bloodout durchgeführt, vergisst die gebloodoutete Person alle internen Informationen, welche sie in ihrer Zeit in dieser Fraktion erhielt.
- Ein Bloodout darf von jedem Mitglied einer Fraktion durchgeführt werden, jedoch muss dieser Bloodout von einem der 2 höchsten Rängen einer Fraktion ausgesprochen werden.
- Ein Bloodout kann auch nachträglich durchgeführt werden
Waffenfraktionen
1. Waffenfraktionen müssen grundsätzlich jeder Fraktion neutral gegenüber stehen, außer es gibt einen ausreichenden RP-Hintergrund, dies nicht einzuhalten.
2. Einer Waffen produzierenden Fraktion ist es untersagt aktiv oder passiv an Drogengeschäften teilzunehmen oder mitzuwirken außer bei Server gegebenen Szenarien. (Warentransport / Asservatenkammer)
3. Waffenfraktionen haben sich die administrativen Mindestpreise zu halten.
4. Ein unterschreiten dieser Mindestpreise ist nur mit ausreichendem RP-Hintergrund gestattet:
- Die Person wird als Geisel genommen
- Ein Geschenk EINER Waffe, welches im RP ausgespielt wird und einen Grund hat
- Rabatte bei einer Großbestellung
5. Folgende Regelungen müssen bei der Waffenherstellung beachtet werden & die FV behält sich vor, dies zu kontrollieren
- Es darf maximal eine Sniper alle 3 Monate hergestellt werden
6. Die massive Herstellung von Waffen nur zur eigenen Bereicherung ist Administrativ untersagt.
7. Langwaffen dürfen nicht an Zivilisten sondern nur an Fraktionen verkauft werden. Die Pistole 50 darf jedoch an Zivilisten verkauft werden.
8. Beim Verlassen einer Waffen produzierenden Fraktion dürfen max. 5 hergestellte Langwaffen und 100 hergestellte Magazine mitgenommen werden.
Fraktionsfahrzeuge
1. Während einer geplanten “Fraktionsaktion”, ist die jeweilige Gruppierung verpflichtet, ihre Fraktionsfahrzeuge zu nutzen
2. Ein Fraktionsfahrzeug, kann mit 10% Aufpreis via Ticket beantragt und bestellt werden.
Labore
- Wird ein Kampf um ein Labor gestartet, dürfen Fraktionsmitglieder welche nach Start aufwachen nicht mehr am Kampf um das Labor teilnehmen (Ausnahme Gamecrash)
- Das abcampen von Laboren anderer Fraktionen, um diese zu bestehlen ist untersagt.
- Eine Fraktion darf alle 48 Stunden ein Labor einer anderen Fraktion ausrauben.
- Es ist untersagt permanent die gleiche Fraktion anzugreifen, um diese zu unterdrücken.
- Ein Kampf um ein Labor, darf nur von den 2 höchsten Rängen einer Fraktion gestartet werden.
- Es ist untersagt, sich mit anderen Fraktionen abzusprechen um den “Labor-Cooldown” aufrecht zu erhalten um Angriffe zu vermeiden.
- Bei einem Angriff auf ein Labor gilt KEINE Personenanzahl Beschränkung.
- Es darf nur im “näheren” Umkreis geschossen werden.
- Staatsfraktionen dürfen sich in Laborangriffe einmischen.
PD - Warentransport
- Das LSPD darf mit bis zu 20 Beamten agieren.
- Der Inhalt des Warentransports muss in dem Transporter mit der ID “” transportiert werden.
- Hat das LSPD gegen eine Partei während dieses Transports vollständig gewonnen, so darf sich eine neue Partei einmischen um an den Inhalt des Transports zu gelangen.
- Die erbeutete Ware darf erst 30 Minuten nach aufbrechen, des Transporters unzugänglich aufbewahrt werden.
Staatsfraktionen
- Staatsfraktionen, dürfen sich nicht feindlich gesinnt sein.
- Das im Dienst sein um seinen Paycheck abzugreifen, aber währenddessen nicht dienstliche Handlungen zu tätigen gilt als Paycheck-Farming und wird sanktioniert.
- Mal kurz ein Auto abholen oder AFK sein, ist natürlich kein Paycheck-Farming
- Außer Dienst, gilt eine Person trotzdem als verbeamtet und kann somit Korruption begehen
- Personen, welche in der Leitungsebene einer Staatsfraktion sind, haben eine Kündigungsfrist von 5 Tagen
- In eine aktives Lebensbedrohliches Situation dürfen Mediziner nur Eingreifen wenn Ihr eigenes Leben nicht in Gefahr ist oder sie die Ausdrückliche Freigabe einer andere Staatlichen Behörde haben.
- Das dauerhafte Tasern von Spielern oder Tasern danach direkt mit einer Schusswaffe auf diese schießen ist verboten!
- Das ausnutzen und die Zweckentfremdung von Gegenständen (z.B. Absperrungen vor Türen, etc.) ist verboten.
- Das Ausrauben von Staatsbeamten ist temporär verboten (Ausnahme: Brechstange)
Razzien / Durchsuchungsbeschlüsse
- Das Los Santos Police Department darf pro Tag (24h) nur eine Razzia auf jeder Illegalen Route machen, dazu zählen Felder, Verarbeiter und Dealer.
- Razzien müssen einstimmig von der LSPD Führung (Rang 12 & 11) genehmigt werden und es muss alles schriftlich dokumentiert werden. (Vorarbeit,Indizien,Durchführung), die Dokumentation ist auf Anfrage der Administrative auszuhändigen.
- Eine Ausnahme gilt, wenn Rang 12 oder 11 abgemeldet sind. In diesem Fall ersetzt der nächsthöhere Rang diese Person.
- Solang kein GOV bespielt wird sind jegliche Razzien und Durchsuchungsbeschlüsse bei Organisationen / Familien / Gruppierungen bei der Fraktionsverwaltung oder Administrative+ mit einer Ermittlungs-Akte zu beantragen.
- Nach einer Razzia auf ein Labor, vergisst das LSPD die Information über den Standort dieses Labors.
Korruption in Staatsfraktionen
1.Zu Staatsfraktionen zählen folgende Behörden / Unternehmen:
- Government (GOV) - im gesamten Government ist die Korruption untersagt.
- (zukünftig) Marshals / Armee - im gesamten Staatlichen Sicherheitsdienst ist die Korruption untersagt.
- Department of Justice (DOJ) - im gesamten Department of Justice ist Korruption untersagt.
- (zukünftig) Federal investigation Bureau (FIB) - im gesamten Federal investigation Bureau ist Korruption untersagt.
- Los Santos Police Department (LSPD) - Rang 3 bis einschließlich Rang 9 darf Korrupt sein.
- Los Santos Medical Department (LSMD) - Rang 3 bis einschließlich Rang 9 darf Korrupt sein.
- Department of Motorvehicle (DMV + ACLS) - Rang 3 bis einschließlich Rang 9 darf Korrupt sein.
2.Korruption wird eingeschränkt durch folgende Bedingungen:
- Das Verkaufen & weitergeben von Gegenständen, welche im Fraktionsschrank der Staatsfraktionen erhältlich sind ist untersagt.
- Die massive Eigene Bereicherung durch Korruption ist untersagt, hierzu ein Beispiel:
- Jemand bietet dir Pro Information 100k und du bist wie ein offenes Buch für ihn. (Zu übertrieben)
- Eine Fraktion bietet dir Schutz und dafür gibst du gelegentlich Informationen raus. (komplett legitim)
3. Korruption wird nur Administrativ aktiv ohne Ticket geahndet wenn die Korruptionsregeln ausgenutzt werden
4. Rang 10+ (Leitungsränge) dürfen in keiner staatlichen Behörde korrupt sein. Falls ein Charakter in seinem Roleplay einen Korrupten-Strang einschlagen möchte um dadurch die Behörde zu verlassen kann dieser Roleplay-Strang in einem Ticket bei der Administrative+ beantragt werden. -
Social-Media Regelwerk
(1) Bei der Anmeldung in unserem Social-Media Netzwerk muss der IC Name oder Spitzname verwendet werden.
(2) Das Posten von jeglichen OOC-Informationen in unseren Social-Media Plattformen ist verboten.
(3) IC Bilder dürfen genutzt werden diese dürfen jedoch keinen OOC-Inhalt oder Teil des HUD’s enthalten außerdem müssen die Nutzungsrechte an den Bildern gegeben sein.
(4) Bilder mit illegalen Gegenständen, illegalen Substanzen oder Interaktionen sind erlaubt. Daraus resultierende IC-Konsequenzen (Ermittlungen, Reaktionen etc.) sind gültig.
(5) IC Videos auch Links zu externen Videos dürfen nicht gepostet werden.
(6) Extreme Beleidigungen und anstößige Kommentare sind verboten und werden ggf. vom team sanktioniert.
(7) Rechtswidrige OOC Einträge sind verboten, das Team behält sich vor diese zu löschen und zu sanktionieren.
(8) Social-Media ist nur zu nutzen wenn sich der Charakter auch im Roleplay befindet.
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Ticket-Richtlinien
Regelbrüche, Probleme, Bugs und Anliegen können in unserem Ticketsystem eingereicht werden. Jedoch müssen diese innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden.
Situationen mit anderen Parteien in denen es Unstimmigkeiten oder Regelbrüche gibt müssen ausgespielt werden und können Anschließend mit einem Ticket eingereicht werden.
Erstattungen von verlorenen Gegenständen gibt es nur wenn ein Videobeweis vorhanden ist von Administrative+.
Ein Teammitglied im Spiel anzusprechen und dort persönlich, per Anruf oder SmS um Support in jeglicher Art zu bitten kann sanktioniert werden.
Videos / Bilder müssen selbst aufgezeichnet sein und sich im Besitz der einreichenden Person befinden.
Wenn eine Fraktion ein Ticket gegen eine andere Fraktion einreicht sollte dies eine Einzelperson oder die Leaderschaft übernehmen.
Richtlinien für Tickets:
- Videos / Bilder von Dritten oder Streamern sind nur mit Rücksprache und schriftlicher Erlaubnis des Dritten einzureichen.
- Videos / Bilder müssen selbst aufgezeichnet sein und sich im Besitz der einreichenden Person befinden.
- Videos müssen eine mindestlänge von 5-10 Minuten haben.
- Aussagekräftige schriftliche Beschreibung der Situation oder des Problems.
- Ggf. einen Hinweis auf /Report oder /Support
Tickets können nur für einen selbst eingereicht werden außer im Support wurde von Administration+ etwas anderes festgelegt. Tickets die nicht den Richtlinien entsprechen können ggf. von Teammitgliedern geschlossen werden.
Sollte man selbst NICHT aufnehmen können ist dies im Support zu melden!
Richtlinien für Tickets von Teammitglieder:
- Logs dürfen nicht genutzt werden
- Inhalte aus Internen Chats dürfen nicht genutzt werden
- Tickets dürfen nicht eingereicht werden wenn man nicht an der Situation beteiligt war
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Streaming- / Videoregelwerk
(1) Streamen ist auf unserem Server grundsätzlich erlaubt und gewünscht. Ihr solltet jedoch in eurem Stream-/ Videotitel unseren Tag [5-Society] verwenden.
(2) Auf Einhaltung des Regelwerks ist streng zu achten.Streamer sind gegebenenfalls das Erste was neue Spieler von unserem Server sehen daher behält sich das Team vor Streaming-Partner gesondert zu sanktionieren.
(3) Supportgespräche im Teamspeak, Whitelistgespräche und Ingame Support dürfen nicht gestreamt oder aufgenommen werden. Der Stream ist zu muten und die Szene ggfs. zu wechseln.
(4) Streamer sind dazu verpflichtet Meta und BSG (Backseat-Gaming) aus ihrem Chat zu ignorieren und jegliche Informationen sowie daraus entstehende Interaktionen dürfen nicht mit in das Roleplay einbezogen werden.
(5) Sogenannte OOC-Talks sind verboten. Sollte ein Streamer in die Situation eines OOC-Talks kommen ist der Stream stumm zu schalten oder sich aus der Situation zu entfernen.
(6) OOC-Beleidigungen oder diffamierungen gegenüber anderen Spielern oder Fraktionen ist strengstens verboten und werden vom Team sanktioniert.
(7) Fremdwerbung und Urteile über andere Server oder Projekte während eines Streams auf unserem Projekt sind verboten und werden vom Team sanktioniert.
(8) Videos und zusammenschnitte dürfen in unserem Discord veröffentlicht werden, sollten diese auf provokation oder diffamierung anderer hinauslaufen behält sich das Team vor diese zu sanktionieren.
(9) Videoaufnahmen für private Zwecke sind jederzeit erlaubt und dürfen für Supportfälle eingereicht werden (Videobeweise).
(10) Streamsniping (mit im Stream erlangten Informationen einen Vorteil verschaffen) ist streng verboten und wird vom Team sanktioniert.
(11) Streamern Hinweise zu geben die unter BSG oder Meta fallen ist verboten und wird vom Team streng sanktioniert.
(12) Das Ansehen von Streams anderer Spieler ist erlaubt solang man mit diesen Personen nicht in einer aktiven Roleplay Situation steckt. Während einer aktiven Roleplay Situation sind jegliche Streams stumm zu schalten.
Jeder Streamer kann sich auf 5-Society als Streamingpartner bewerben, alle Informationen dazu sind im Forumsbereich 5-Society - Informationen hinterlegt.
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Bei Verstoß gegen Serverregeln kann ein Permanenter Bann ausgesprochen werden.
IC/OOC
Die IC / OOC Trennung beschreibt das Trennen der realen Person und dem gespielten Charakter. IC steht für “in character” und OOC für “out of character”. Wichtig dabei ist zu unterscheiden, was im Spiel passiert ist auch im Spiel zu behandeln und sollte nicht mit OOC genommen werden.
Metagaming
Informationen die außerhalb des Roleplays und IC Charakters erlangt wurden darf der IC-Charakter nicht innerhalb des Roleplays verwenden.
Backseat-Gaming (vor allem im Bereich Streamer)
Der Ausdruck bezeichnet das Einmischen in das Gameplay und darauf eingehen durch nicht am Roleplay teilnehmende Personen.
Dies bezieht sich vor allem auf Kommentare und das ungefragte Teilen von Meinungen über Spieler, dessen Spielweise oder das Vorschlagen und Ausführen von Ideen der nicht am Roleplay teilnehmenden Personen.
Trolling
Verhalten das darauf abzielt andere Spieler im Roleplay ohne einen Roleplay Hintergrund zu stören.
RDM (Random-Deathmatch)
Das Sinnlose verletzen oder töten von Spielern ohne einen ausreichenden Roleplay Hintergrund.
VDM (Vehicle-Deathmatch)
Das Sinnlose verletzen oder töten durch ein Fahrzeug oder ähnliches ohne ausreichenden Roleplay Hintergrund.
Power RPDas Aufzwingen einer Situation oder Entscheidung ohne dem Gegenüber einen Handlungsspielraum zu lassen.
Scripted RP
Situationen oder Stränge die OOC (Out of Character) abgesprochen werden um diese auszuspielen.
Combat Logging
Das Ausloggen aus dem Spiel während der bewusstlosigkeit oder einer aktiven Kampf-Situation ist nicht erlaubt.
RP-Flucht
Nach einer Roleplay Situation sollten mindestens 15 Minuten vergehen, bevor man sich ausloggt. Dies soll anderen Spielern die Möglichkeit lassen auf eine Situation reagieren zu können oder eine Handlung einzuleiten.
Interior-Flucht
Es darf nicht in sogenannte Interior’s (Einrichtungen) oder MLO’s (begehbare Gebäude) in einer aktiven Situation gegangen werden zu denen nicht alle beteiligten Spieler zugang haben.
Fail-RP
Wer sich oder andere durch unrealistische Taten / Situationen im Roleplay beeinträchtigt begeht Fail-RP. Zu Fail-RP zählt auch das Grundlose zerstören, versenken und beschädigen von Fahrzeugen oder Gütern jeglicher Art.
Ninja-RP
Das aktive einmischen in eine Roleplay SItuationen ohne einen hinreichenden Roleplay Hintergrund.
Bugusing
Das ausnutzen von “Bugs”, Spielfehlern oder Vorteil verschaffenden Funktionen ist verboten. Diese Dinge sind umgehend im Support zu melden. Bugusing kann zu einem permanenten Bann führen.
Modifikationen
Modifikationen, welche einen Vorteil bieten sind verboten. Bei Unklarheit ist der Support zu fragen.
Game Mechaniken
Fast Weapon-Switch - wird Administrativ geahndet.
Fast Punch - wird administrativ geahndet.
Third-Person-Perspektive - Das ausnutzen wird Administrativ geahndet.
Explicit Roleplay
Zu Explicit Roleplay zählt Folter, Zerstückelung, abtrennen von Gliedmaßen, anschauliche Beschreibung einer Verletzung und jegliche Form von Roleplay, das einen anderen Spieler anwiedern oder “Triggern” könnte.
Beim ausführen von Roleplay Situationen die unter Explicit Roleplay fallen ist darauf zu achten, dass jeder Teilnehmer mit dieser Art von Rollenspiel einverstanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein ist die Situation in eine andere Richtung zu lenken.
folgende Arten von Explicit Roleplay dürfen nicht ausgespielt werden:
- Kannibalismus
- Bestialität
- Nekrophilie
- Pädophilie
Sex-/ Vergewaltigungs RPDas ausspielen, andeuten und nötigen von Vergewaltigungen, zwanghaften sexuellen Handlungen ist verboten.
Sexuelle Handlungen benötigen das Einverständnis jedes daran beteiligten Spielers und dürfen nicht in der Öffentlichkeit stattfinden.
Allgemein
Ein Charakter darf keiner Prominenten oder in der Öffentlichkeit stehenden Person nachempfunden werden. Charaktere sollten kreativ und selbst gestaltet sein.
Anstößige und Beleidigende Kennzeichen sind verboten. (z.B. B*tch, ACAB etc)
Charakternamen müssen realistisch gewählt werden. Sollte es ein Problem mit eurem Namen geben ist es dem Team überlassen auf die Person zu zukommen.
Ein Server Neustart wird nicht ausgespielt. Nach einem Serverneustart haben sich alle Personen spätestens 15 Minuten nach Restart wieder in ihrer Situation einzufinden.
ausgenommen an einem Patchday
Sich IC über OOC-Themen zu Unterhalten ist verboten und wird sanktioniert.
IC auf unser Serverregelwerk oder den Support hinzuweisen ist verboten und wird sanktioniert.
Teammitglieder im Suit (A-Duty / Adminanzug / Powerranger) sind zu ignorieren und nicht anzusprechen außer diese kommen auf euch aktiv zu und sprechen euch an.
Es ist gestattet maximal 10 Minuten AFK (Away from Keyboard) an einem ruhigen Ort zu sein, sollte man länger Abwesend sein hat man sich auszuloggen.
Sollten jegliche Fehler das Spiel so beeinflussen das Grundfunktionen wie z.B. das Voice-Plugin nicht mehr nutzbar sind ist das Spiel umgehend zu verlassen, Fehler zu beheben und wieder in die Situation zurück zu kehren. Sollte das Problem nicht allein lösbar sein - sucht den Support auf! Im Discord Chat besteht die Möglichkeit mit zu teilen falls man Verbindungsprobleme haben sollte.
Das Ankündigen von Schusswaffengebrauch muss NICHT erfolgen, solang ein ausreichender Roleplay-Hintergrund besteht. Waffengewalt ist das letzte mittel. Nahkampfwaffen sind Situationsbedingt immer zuerst zu nutzen, diese benötigen auch keine Ankündigung!
Folgende Waffen MÜSSEN aus einem Auto geholt werden:
- Sniper Rifle
Folgende Waffen dürfen nur mit einem großen Rucksack getragen werden:
- Military Rifle
- Bullpup Gewehr
- Heavy Shotgun
- Assault Rifle
- Gusenberg
Folgende Waffen dürfen mit einem kleinen Rucksack getragen werden:- Abgesägte Schrotflinte
- Compact Rifle
- Assault SMG
Folgende Waffen dürfen ohne Rucksack getragen werden
- Tazer
- Pistol
- Schwere Pistole
- Pistole50
- APPistole
- Micro SMG
- Alle Granaten
- Alle Nahkampfwaffen
Die Nutzung von Teamspeak Add-Ons die einen Vorteil bieten wie z.B. Overwolf sind im RP verboten.Das Auswerten von Rp Situationen ist auf unserem Discord-Server ist untersagt, sollte es problematiken in der Situation gegeben ist ein Clip per Ticketsystem einzureichen. Das Team behält sich vor Diskussionen zu beenden, Teilnehmer zu Timeouten oder zu sanktionieren.
Ein Stimmenverzerrer ist nur mit sogenannten voll Maskierungen und entsprechender Vorrichtung gestattet. (Bandana + Sonnenbrille zählen als Vollmaskierung)
- Voll Maskierte Charaktere sind nicht erkennbar! Auch nicht an Kleidung, Gangart, Stimme oder Geruch.
- Unterdrückte Anrufer sind auch nicht an ihrer Stimme zu erkennen
Zivile Gruppierungen dürfen nur mit maximal 5 Personen aggressiv agieren. Diese müssen aber erkennbar sein z.B. die gleiche Hosenfarbe oder die gleiche Maske tragen.
Wir haben keine sogenannten “Safezones” deswegen handelt mit vernünftigem Menschenverstand.
Alte Freunde Regel
Die alte Freunde-Regel bedeutet das man Personen von anderen Projekten kennen kann aber keine Telefonnummern, Wohnorte oder Aufenthaltsorte.
Genauso wie Streitereien die auf vorherigen Inseln geschehen sind werden hier Vergessen und dürfen hier nicht weiter ausgespielt werden.
Charakter Leben & Umgang damit
Das Leben ist das höchste Gut und ist um jeden Preis zu schätzen und schützen !!!
z.B In einer Aussichtslosen Situation soll nicht die letzte Chance genutzt werden um alleine alle Aggressoren auszuschalten. - Suizidales Rp ist komplett untersagt!
Verletzungen müssen realitätsnah ausgespielt werden !!!
kleinere Verletzungen: bis zu 12h -—---> kleine Unfälle (Fahrrad etc) / kleine Schlägerei / Koma-MD
mittlere Verletzungen: bis zu 24h —---> leichte Brüche oder Unfälle
große Verletzungen: bis zu 48 h —---> Verletzungen durch Schusswaffen, Stichwaffen, Schwerer Autounfall
Jede Verletzung ist auszuspielen, egal wie diese passiert ist und wie “klein” diese ist.
New Life Regel
Fällt ein Spieler in die Bewusstlosigkeit und wird von den Notfallsanitätern zum Koma-MD gebracht vergisst der Spieler jegliche Aktionen und Informationen die in den letzten 30 Minuten passiert sind.
Sollte der Charakter sich in einer Roleplay Situation befunden haben durch die diese Bewusstlosigkeit verursacht wurde ist die gesamte Situation zu vergessen.
Der Spieler darf sich dem Ort wo er in die Bewusstlosigkeit gefallen ist in den folgenden 30 minuten außerdem nicht nähern.Charakter Tod
Der Tod deines eigenen Charakters kann ohne Genehmigung, allerdings nur mit RP-Hintergrund erfolgen. (im Forum ist darüber eine Ticket zu schreiben mit Videobeweis, die Administrative veröffentlicht dann eine Todesanzeige)
Der Tod eines Charakters kann auch durch einen Mediziner bei einem schwerwiegenden Unfall mit Einverständnis des Spielers bestimmt werden oder bei nichteinhalten der Regelung zum ausspielen von verletzungen administrativ bestimmt werden.
Dies kann per /ooc kommuniziert werden. Diese Entscheidung wird nicht vom Support rückgängig gemacht!
Administrative Charaktertode werden von der Projektleitung entschieden (bei Abwesenheit der Projektleitung entscheidet ein Headadministrator bei dessen Abwesenheit ein Administrator). Ein Administrativer Charaktertod muss mindestens 2 von 3 Zustimmungen erhalten.
Fraktionen / Gruppierungen können einen Hinrichtungsantrag (Charakter Tod) per Ticket einreichen. Das Ticket muss folgendes enthalten:
HinrichtungsgrundEine ausführliche Beschreibung der SituationRoleplay Hintergrund mit Beweisvideos
Hinrichtungsanträge dürfen maximal einen Monat nach der betreffenden Situation eingereicht werden. Hinrichtungsanträge werden von der Projektleitung entschieden (bei Abwesenheit der Projektleitung entscheidet ein Headadministrator bei dessen Abwesenheit ein Administrator). Ein Hinrichtungsantrag muss mindestens 2 von 3 Zustimmungen erhalten.
Die betreffende Person wird nach Genehmigung darüber Administrativ informiert kann aber im Support Einspruch gegen den Hinrichtungsantrag einlegen.Ein Hinrichtungs-Loop (erneutes Hinrichten aus dem gleichen Grund) ist verboten! Nach dem einmaligen Hinrichten eines Charakters (wenn dieser im Koma endet) ist die Situation beendet.
Raub / Gegenstände
Raubüberfälle an Zivilisten sind mit ausreichendem Roleplay HIntergrund gestattet. Es dürfen NUR Gegenstände abgenommen werden die derjenige in diesem Moment bei sich trägt. Ausgenommen hiervon sind folgende Gegenstände:
Bankkarten, Autoschlüssel, Fahrzeugpapiere, Kaufverträge, Generalschlüssel, Fraktionsschlüssel, Lagerschlüssel und Event-Gegenstände.
Spieler dürfen nicht dazu gezwungen werden Geld von einem ATM abzuheben oder Fahrzeuge auszuparken.Das Abnehmen von Schlüsseln ist gestattet, solang es der Rückholung seiner eigenen Fahrzeug-,Lager und/oder Haustürschlüssel, sowie wie Schlüssel der eigenen Fraktion dient.
Das Aufbrechen und ausrauben von Fahrzeugen, Häusern sowie Lagerhallen ist nur mit einem Roleplay Hintergrund gestattet.
Ausgenommen hiervon sind folgende Gegenstände:
Bankkarten, Autoschlüssel, Fahrzeugpapiere, Kaufverträge, Generalschlüssel, Fraktionsschlüssel, Lagerschlüssel und Event-Gegenstände.Geiselnahmen, Bank- & Raubüberfälle gelten als Szenarien diese dienen zum Roleplay und nicht zur massiven Eigenen Bereicherung. Sollte Administrativ massive Eigen Bereicherung festgestellt werden wird dies bestraft.
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Allgemeine Regeln - Auf sämtlichen Plattformen von 5-Society gelten folgende Regeln
(1) Jeder Benutzer ist dazu verpflichtet ein respektvolles miteinander stattfinden zu lassen.
(2) Jegliche Formen der folgenden Respektlosigkeiten, dazu zählen Beleidigungen, Rassismus, Diskriminierung, Drohung, Mobbing oder Sexismus auch benachteiligung durch Sprache, Schreibweise, Beeinträchtigung, Alter, Geschlecht, Religion, Nationalität, sexuelle Orientierung, Hautfarbe oder Ethnie ist verboten.
(3) Die Verbreitung von Inhalten egal ob in Bild, Video oder schriftform die respektlos, benachteiligend, provokant, gewaltverherrlichend, sexistisch, religionsfeindlich, extremistisch, nicht Jugendfrei oder illegal sind ist verboten.
(4) Mit dem Spielen auf unserem Server erklärst du dich damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen von dir veröffentlicht werden dürfen.
(5) Das Spielen auf unserem Gameserver setzt IC-/ OOC Trennung, funktionierendes Mikrofon ohne Störgeräusche, das Bestehen der Whitelist und ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
(6) Das Ausnutzen von sogenannten “Grauzonen” (nicht klar geregelte Passagen im Regelwerk) ist nicht gestattet, bei offenen Fragen ist der Support zu kontaktieren.
(7) Auf 5-Society ist es verboten für andere Projekte oder deren Inhalte Fremdwerbung zu verbreiten.
(8) Bei Betrug und Regelverstößen behalten wir uns vor auch einen Community-Ausschluss auszusprechen.
(9) 5-Society gehören alle Inhalte und Spielerkonten, durch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) besteht ein Anspruch auf die Löschung von personenbezogenen und urheberrechtlich geschützten Daten. Es besteht kein Anspruch auf die Löschung des eigenen Spielerkontos und dessen Inhalt.
(10) Aufgrund der DSGVO werden vom Team keine Informationen über Spieler des 5-Society Servers herausgegeben. Weder Sanktionen, Namen, Prüfungsergebnisse noch andere personenbezogene Informationen.
(11) Das 5-Society Team behält es sich vor bei einem Community-Ausschluss oder Inaktivität ohne Abmeldung oder ohne versuchten Entbannungsantrag, Spielern Immobilien oder Güter zu entziehen.
(12) Jeder Spieler darf ein Konto erstellen und nutzen, der Verkauf oder Handel mit einem 5-Society Spielerkonto ist verboten.
(13) Jegliche Teammitglieder von 5-Society engagieren sich freiwillig in ihrer Freizeit für dieses Projekt, das anschreiben von Teammitgliedern aus Support Gründen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Person ist untersagt und kann sanktioniert werden. Jedes Teammitglied ist auch nur ein Mensch mit Privatleben.
(14) Das 5-Society Serverteam hat das Recht, jederzeit Regelwerke zu verändern oder zu ergänzen. Jegliche Veränderungen und Ergänzungen treten nach Veröffentlichung direkt in Kraft.
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WSG Änderung - 17. Juli 2022 - §1 abs. 5
(5) Das grundlose offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen gilt als Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird mit einer Strafe von bis zu 5.000 $ Bußgeld bestraft.
Wurde geändert in:
(5) Insofern eine Person einen Waffenschein besitzt, gilt das grundlose offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen als Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird mit einer Strafe von bis zu 5.000 $ Bußgeld bestraft.
(5.1) Insofern eine Person keinen Waffenschein besitzt, gilt das verdeckte und offene Tragen von Waffen, welche einen Waffenschein benötigen, als Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz und wird mit einer Strafe von 5 Hafteinheiten und einem Bußgeld von 7.500 $ bestraft.
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Liebe 5-Society Spieler,
manchmal passiert es dass ihr Ingame direkt Hilfe braucht deswegen gibt es auch eine Möglichkeit Hilfe von unserem Team Ingame zu bekommen. Teammitglieder im Teamspeak anzustupsen, im Discord anzuschreiben, IC Anzurufen oder SMS zu schreiben um administrativ etwas zu erledigen ist jedoch der falsche Weg und kann sanktioniert werden.
Wenn ihr Ingame seid könnt ihr mit # den Chat öffnen (solltet ihr bewusstlos sein einmal ESC drücken dann #) dort könnt ihr /Support <Anliegen> nutzen. Versucht bitte das Anliegen klar und deutlich zu formulieren damit sich ein Teammitglied mit den entsprechenden Berechtigungen darum kümmern kann. Eine Supportanfrage beinhaltet wann die Support-Anfrage kam, von wem die Anfrage kommt, was euer Anliegen ist und Personen in einem bestimmten Radius um eventuelle Bugs etc. nachvollziehen zu können. Sollte sich euer Anliegen von selbst geregelt haben wiederholt bitte euren Support und teilt uns mit das sich euer Anliegen erledigt hat.
Support-Anfragen sind nicht dazu da um Regelbrüche zu melden, jegliche Situationen müssen erst ausgespielt werden und können im Anschluss über das Forum in unserem Ticketsystem mit Videobeweis eingereicht werden. Eine Ausnahme hiervon bezieht sich auf aktives RDM / VDM / Hacking.
Ebenso gibt es eine Möglichkeit Situationen für Tickets fest zu halten mit /Report <Anliegen>. Auf einen Report könnt ihr euch auch in einem Ticket beziehen, damit erleichtert ihr uns die Bearbeitung einiger Tickets. Ein Report beinhaltet wann der Report geschickt wurde, wer den Report erstellt hat und Personen in einem bestimmten Radius.
Negative Support-Anfragen:
- Anfragen ohne Text
- Hab eine Frage
- Hilfe
- Fail etc.
- Meta
- Regelbruch
- brauche einen Admin
- bitte XYZ zu mir kommen
Positive Support-Anfragen:
- Ich habe ausversehen mein Fahrzeug in eine falsche Garage geparkt
- Mein Fahrzeug buggt in einer Wand oder ähnliches
- Ich bin durch einen Bug / Serverrestart gestorben
- Ich bin in einer falschen Dimension
- Ich hänge in einer Wand fest
- Ich bin eingesperrt in meinem Haus / in einer Wand
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GewVo- Gewerbeverordnung
(Stand: 13.07.2022; 13:01Uhr)
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BTIG - Betäubungsmittel und Illegale Gegenstände
(Stand: 12.07.2022; 13:01Uhr)
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148
ah ne stopp meine ich
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Polizeidienstgesetz
(Stand: 21.05.2022; 12:48Uhr)
Vorwort:
Das Polizeidienstgesetz gilt als Grundlage für jede exektutive Behörde.
§1 Aufgaben der Polizei(1) Die Polizei hat die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden. Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Die Polizei leistet, insofern ordentliche Gerichte nicht verfügbar oder zuständig sind, richterliche Aufgaben und betreut den Vollzug ebendieser. Die Polizei hat ferner Aufgaben zu erfüllen die durch andere Gesetze entstehen.
(2) Die Polizei wird in Fällen außer des Absatzes 1 nur tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Sie unterrichtet die anderen Behörden unverzüglich von allen Vorgängen, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der anderen Behörden notwendig sein kann.
(3) Die Polizei leistet anderen Behörden Vollzugshilfe.
(4) Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.§2 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
- Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.
§3 Ermessen, Wahl der Mittel
(1) Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird.§4 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
(1) Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten
(2) Der Absatz 1 ist nicht anzuwenden, soweit andere Vorschriften dieses Gesetzes oder andere Rechtsvorschriften bestimmen, gegen wen eine Maßnahme zu richten ist.§5 Auskunftspflicht
(1) Auf Befragen durch die Polizei ist eine Person verpflichtet, Namen und Arbeitsort zu nennen.
(2) Die Polizei darf die Identität und die Gültigkeit gesetzlicher Dokumente jeder Personengruppe zu jeder Zeit feststellen und kontrollieren.
(3) Jede Person hat die Möglichkeit durch persönliche Vorsprache in einem Polizeirevier den Status ihrer Strafakte zu erfragen.§6 Vorladung
(1) Die Polizei kann eine Person schriftlich oder mündlich vorladen, wenn
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person sachdienliche Angaben machen kann, die für die Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind,
- das zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist.
(2) Bei der Vorladung soll deren Grund angegeben werden. Bei der Festsetzung des Zeitpunkts soll auf den Beruf und die sonstigen Lebensverhältnisse der betroffenen Person Rücksicht genommen werden.
(3) Leistet eine betroffene Person der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so kann sie zwangsweise durchgesetzt werden,
- wenn die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind,
- zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.
Die zwangsweise Vorführung darf nur auf Grund richterlicher Anordnung erfolgen, es sei denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt.
(5) Für die Personen, die auf Vorladung als Zeugen erscheinen, und für die Personen, die als Sachverständige herangezogen werden gibt es keine Entschädigung.
§7 Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen
(1) Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum bei begründetem Verdacht
- zur Verhütung von Straftaten oder
- zur Verhütung gewerbs- oder bandenmäßig begangener grenzüberschreitender Kriminalität
Personen anhalten und befragen sowie die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Fahrzeuge und mitgeführte Sachen dürfen in Augenschein genommen werden. Die Polizei darf verlangen, dass mitgeführte Sachen sowie Fahrzeuge einschließlich an und in ihnen befindlicher Räume und Behältnisse geöffnet werden.
§8a Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen
(1) Die Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, personenbezogene Daten, auch durch den Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen, von Teilnehmern erheben.
(2) Dabei dürfen auch personenbezogene Daten über andere Personen erhoben werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Datenerhebung nach Satz 1 durchführen zu können. Bild- und Tonaufzeichnungen, in Dateien suchfähig gespeicherte personenbezogene Daten sowie zu einer Person suchfähig angelegte Akten sind spätestens einen Monat nach der Datenerhebung zu löschen oder zu vernichten, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt.
§8b Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel
(1) Zur Verhütung von Straftaten kann die Polizei einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn
- an diesem Ort wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden oder
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung, vorbereitet oder begangen werden
und jeweils ein unverzügliches Eingreifen der Polizei möglich ist.
(2) Nach Absatz 1 gewonnene Daten dürfen höchstens für die Dauer von 14 Tagen gespeichert werden, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Straftaten benötigt.
(3) Über die Einrichtung der Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel entscheidet die Behördenleiterin oder der Behördenleiter.
(4) Maßnahmen nach Absatz 1 sind zu dokumentieren. Sie sind jeweils auf sieben Tage befristet. Rechtzeitig vor Fristablauf ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 weiter vorliegen. Eine Verlängerung um jeweils sieben Tage ist in diesem Fall zulässig.
§8c Datenerhebung zur Eigensicherung
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr zum Zwecke der Eigensicherung bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen Bildaufnahmen und -aufzeichnungen durch den Einsatz optisch-technischer Mittel in Fahrzeugen der Polizei herstellen. Der Einsatz der optisch-technischen Mittel ist, falls nicht offenkundig, der betroffenen Person mitzuteilen. Die Bildaufzeichnungen sind am Tage nach dem Anfertigen zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Aufzeichnungen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt werden.
§9 Datenerhebung durch Observation
(1) Die Polizei kann personenbezogene Daten erheben durch eine durchgehend länger als 24 Stunden oder an mehr als an zwei Tagen vorgesehene oder tatsächlich durchgeführte und planmäßig angelegte Beobachtung (Observation)
- wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist,
- über Personen, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wollen, sowie über deren Kontakt- oder Begleitpersonen, wenn die Datenerhebung zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftaten erforderlich ist.
Dabei dürfen auch personenbezogene Daten über andere Personen erhoben werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Datenerhebung nach Satz 1 durchführen zu können. Als Kontaktpersonen gelten nur die Personen, die enge persönliche, dienstliche oder geschäftliche Beziehungen zu den Personen gemäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 unterhalten. Begleitpersonen sind Personen, die nicht nur kurzfristig mit diesen Personen angetroffen werden, ohne jedoch enge persönliche, dienstliche oder geschäftliche Beziehungen zu diesen zu unterhalten.
(2) Eine Observation darf nur durch das Department of Justice angeordnet werden.
§10 Platzverweisung
(1) Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann ihr für eine bestimmte Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei denn, sie hat dort ihre Wohnung oder nimmt dort berechtigte Interessen wahr. Örtlicher Bereich im Sinne des Satzes 1 ist ein Gemeindegebiet oder ein Gebietsteil innerhalb einer Gemeinde. Die Maßnahme ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. Sie darf die Dauer von drei Tagen nicht überschreiten.
§11 Gewahrsam
(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
- das zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
- das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern,
- das unerlässlich ist, um eine Platzverweisung nach §10 durchzusetzen,
- das unerlässlich ist, um private Rechte zu schützen, und eine Festnahme und Vorführung der Person zulässig ist.
- sich eine Person der Identifikation verweigert.
(2) Die Polizei kann eine Person, die aus dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Justizvollzugsanstalt aufhält, in Gewahrsam nehmen und in die Anstalt zurückbringen.
§12 Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.
(2) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft werden durch diese bestimmt.
Die Ermittlungspersonen müssen teil des SAPDs sein.
§13 Fixierung festgehaltener Personen
(1) Staatsbeamte haben das Recht Bürger unter folgenden Voraussetzungen mit Handschellen fixieren:
- Die Person muss durchsucht werden
- Es besteht Fluchtgefahr
- Die Person wird in einer Strafsache oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt
- Die Person gefährdet sich oder andere
- Die Person stellt eine akute Gefahr für die Öffentlichkeit dar.
§14 Dauer der Freiheitsentziehung
(1) Die festgehaltene Person ist zu entlassen,
- sobald der Grund für die Maßnahme der Polizei weggefallen ist,
- wenn die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch die Entscheidung des Department of Justice für unzulässig erklärt wird,
- wenn die verordnete Strafe im Staatsgefängnis oder im Mission Row Police Department abgesessen wurde
§15 Durchsuchung von Personen
(1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn
- sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
- sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
- sie sich bei einem Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.
(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn das nach den Umständen zum Schutz des Polizeivollzugsbeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Dasselbe gilt, wenn eine Person nach anderen Rechtsvorschriften vorgeführt oder zur Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht werden soll.
(3) Personen dürfen verlangen nur von Personen gleichen Geschlechts durchsucht werden; das gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, oder wenn keine Person des gleichen Geschlechtes verfügbar ist.
§16 Durchsuchung von Sachen
(1) Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, wenn
- sie von einer Person mitgeführt wird, die nach §15 durchsucht werden darf,
- Tatsachen die die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die
- in Gewahrsam genommen werden darf,
- widerrechtlich festgehalten wird oder
- hilflos ist,
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf,
- sie sich in einem Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind.
§17 Sicherstellung
(1) Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,
- um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
- um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,
- wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und die Sache verwendet werden kann, um
- sich zu töten oder zu verletzen,
- Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
- fremde Sachen zu beschädigen oder
- die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
- die zu den Illegalen Substanzen oder zu den illegalen Gegenständen gehört
§18 Verwahrung
(1) Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen. Lässt die Beschaffenheit der Sachen das nicht zu oder erscheint die Verwahrung bei der Polizei unzweckmäßig, sind die Sachen auf andere geeignete Weise aufzubewahren oder zu sichern. In diesem Falle kann die Verwahrung auch einem Dritten übertragen werden.
(2) Die verwahrten Sachen sind zu verzeichnen und so zu kennzeichnen, dass Verwechselungen vermieden werden.
(3) Personen haben kein Recht ihre verwahrten Sachen wieder zu erlangen oder dafür eine Entschädigung gezahlt zu bekommen.
(4) Die Polizei muss die Verwahrten Sachen regelmäßig vernichten lassen, sofern sie für keine Ermittlung mehr benötigt werden.
§19 Vollzugshilfe
(1) Die Polizei leistet anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen oder ihre Maßnahmen nicht auf andere Weise selbst durchsetzen können.
§ 20 Zugelassene Waffen
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
(2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Diensthunde, Dienstfahrzeuge.
(4) Als Waffen sind Schlagstock und Tazer sowie als Schusswaffen Pistole und Maschinenpistole zugelassen.
(5) auch SMG, Shotgun, Karabiner, Spezialkarabiner, und die Pumpshotgut MKII sind als besondere Waffen zugelassen. Die besonderen Waffen dürfen nur im Äußersten Notfall verwendet werden, falls eine Akute Gefahr für Leib und Leben besteht, oder die Gegenpartei ebenfalls mit solchen Waffen agiert.
§21 Handeln auf Anordnung
(1) Die Polizeivollzugsbeamten sind verpflichtet, unmittelbaren Zwang anzuwenden, der von einem Weisungsberechtigten angeordnet wird. Das gilt nicht, wenn die Anordnung die Menschenwürde verletzt oder nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist.
(2) Eine Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Polizeivollzugsbeamte die Anordnung trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
(3) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung hat der Polizeivollzugsbeamte dem Anordnenden gegenüber vorzubringen, soweit das nach den Umständen möglich ist.
§22 Hilfeleistung für Verletzte
(1) Wird unmittelbarer Zwang angewendet, ist Verletzten, soweit es nötig ist und die Lage es zulässt, Beistand zu leisten und ärztliche Hilfe zu verschaffen.
§23 Androhung unmittelbaren Zwanges
(1) Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen. Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Gegenpartei zuerst körperliche Gewalt anwendet.
(2) Schusswaffen dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
(3) Gegenüber einer Menschenmenge ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges möglichst so rechtzeitig anzudrohen, dass sich Unbeteiligte noch entfernen können. Der Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen in einer Menschenmenge ist stets anzudrohen; die Androhung ist vor dem Gebrauch zu wiederholen.
§24 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
(1) Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
(2) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
(3) Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für den Polizeivollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Das gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist, oder jegliche Verhandlungen über Unbeteiligte scheitern.
§25 Besondere Waffen
(1) Besondere Waffen im Sinne des §20 Abs.5 dürfen nur gegen Personen angewendet werden, wenn
- diese Personen von Schusswaffen Gebrauch gemacht haben und
- der vorherige Gebrauch anderer Schusswaffen erfolglos geblieben ist, oder
- die Personen mit Waffen eines ähnlichen Kalibers bewaffnet sind
(2) Besondere Waffen dürfen nur gebraucht werden, um einen Angriff abzuwehren, oder zum durchführen einer Razzia.
(3) Im Übrigen bleiben die Vorschriften über den Schusswaffengebrauch unberührt.
§26 Rechtsweg
(1) Verstöße gegen dieses Gesetz müssen schriftlich bei dem Department of Justice in Form einer Klage eingereicht werden.
(2) Sollte der Verstoß von einem Chief begangen worden sein, so ist dies schriftlich beim Department of Justice in Form einer Klage einzureichen.
(3) Sollte der Verstoß beim San Andreas Police Department nicht verfolgt werden, so kann dies auch schriftlich beim Department of Justice in Form einer Klage eingereicht werden.
§27 Legitimationspflicht
(1) Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat sich ein Polizeibeamter sich mit dem Dienstausweis auszuweisen.
(2) Die herausgabe des Dienstausweises kann verweigert werden, wenn
- eine verdeckte Ermittlung damit gefährdet wird, oder
- eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
§28 Sonderrechte / Wegrechte
(1) Eindeutig durch Farblicht und Sirene kenntlich gemachte Fahrzeuge der Polizei und des medizinischen Dienstes und ihrer Untereinheiten sind von der StVO befreit.
(2) Trotz Sonderrechten / Wegrechten müssen Gefahren unter allen Umständen vermieden werden.
(3) Alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Fahrt verlangsamen und Platz für die Einsatzkräfte schaffen.
(4) Der Gebrauch der Sonderrechte/ Wegrechte ist nur in einem Einsatz, welcher durch die Leitstelle der jeweiligen Behörde definiert wird, oder wenn Leib und Leben gefährdet ist zulässig.
§29 Checkpoints
(1) Die Polizei hat das Recht Checkpoints zu errichten. Ein Checkpoint ist eine personenunabhängige allgemeine Verkehrskontrolle.
(2) Bei diesen Checkpoints dürfen Personen sowie Fahrzeuge ohne Tatverdacht durchsucht werden.
(3) Ein Checkpoint besteht hierbei aus mindestens 4 Beamten.
§30 Dienstliche Handlungen
(1) Beamte welche im Einsatz durch angemessene dienstliche Handlungen im Einvernehmen mit dem PDG sowie interner Vorschriften gegen ein geltendes Gesetz verstoßen sind vor der Strafverfolgung ausgeschlossen.
(2) Diese Regelung kann im Einzelfall jederzeit vom Department of Justice aufgehoben werden.
§31 Kündigung eines Beamten
(1) Ein Beamter kann nur aufgrund von drei schriftlichen oder fünf mündlichen Verwarnungen fristlos und unehrenhaft gekündigt werden.
(2) Ein Beamter kann auch fristlos und unehrenhaft gekündigt werden, wenn dieser eine Straftat begeht.
(3) Ein Beamter kann auch aus guten Gründen entlassen werden. Der Grund muss schriftlich verfasst und vom Department of Justice genehmigt werden.
(4) Eine Kündigung die Abs. 1 und 2 nicht entspricht ist eine ehrenhafte Kündigung und es gilt eine Kündigungsfrist von drei Tagen.
(5) Eine Kündigung muss immer gut begründet sein und darf nicht willkürlich sein.
(6) Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§32 Dienstausrüstung
(1) Gestellte Dienstausrüstung muss immer in der Behörde bleiben und darf nicht im Privaten genutzt werden. Ausnahmen sind Dienstwaffen der Klassifikation Pistole, die von Exekutivbeamten geführt werden. Diese dürfen von den jeweiligen Beamten auch Privat geführt werden um sein eigenes Leben zu schützen.
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AG - Arbeitsgesetz
(Stand: 12.07.2022; 13:01Uhr)
Das Arbeitsgesetz regelt den Schutz und die Rechte der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Des weiteren regelt das Arbeitsgesetz wann welchem Beruf unter welchen Voraussetzung nachgegangen werden darf.
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TNG - Tier- und Naturschutzgesetz
(Stand: 12.07.2022; 13:01Uhr)
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*räusper*
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Liebe Community,
vielleicht ist Euch aufgefallen, dass das Spendenziel auf 318€ angehoben wurde. Wir möchten Euch auf diesem Weg zeigen, was das Projekt punkt für punkt monatlich kostet.
Es ist zu beachten, dass das nur die regelmäßigen kosten sind. Kosten für MLO's oder Scripts sind nicht mit inbegriffen. Das sind Sonderkosten, die von den überschüssigen Spenden bezahlt werden. Wir danken allen Spielern und vorallem allen Edelen Spendern!
Kostenaufstellung:
VServer Test Server 32€ Teamspeak 34€ Domain/Webspace 12€ Dedicated Server 135€ Altv Masterlist 105€
Wenn ihr für eure Fraktion oder Gewerbe ein MLO kauft, gilt dies als Spende und die Lizenz muss an den Server Eigentümer übertragen werden. Bedenkt dabei, das nicht immer jedes MLO funktioniert, wir aber bemüht sind diese funktionsfähig zu machen.